Semester | Praktische Tätigkeit | Theoretische Ausbildung | Literatur-studium | Selbst-erfahrung | Praktische Ausbildung | Supervision | Vor- u. Nachbereitung, Dokumentation |
1 | 1800 h, davon mindestens 1200 h Kinder- u. jugend-psychia-trische Klinik | 60 h Grundkenntnisse 40 h vertiefte Ausbildung |
115 h | 40 h | |||
2 | 40 h Grundkenntnisse 60 h vertiefte Ausbildung |
115 h | 20 h | ||||
3 | 60 h Grundkenntnisse 40 h vertiefte Ausbildung |
115 h | 20 h | ||||
4 | 40 h Grundkenntnisse 60 h vertiefte Ausbildung |
115 h | 20 h | Mindestens 600 Therapiestunden bei ca. 20 Patienten-behandlungen | Mindestens 150 Stunden: davon 100 Stunden in der Gruppe und 50 Stunden Einzelsupervison | 240 Stunden Vor- und Nachbereitung / Dokumentation der Behandlungen | |
5 | 100 h vertiefte Ausbildung | 115 h | 10 h | ||||
6 | 100 h vertiefte Ausbildung | 115 h | 10 h | ||||
Gesamt: 4200 h | 1800 h | 600 h | 690 h | 120 h | 600 h | 150 h | 240 h |
Ausbildungsorganisation |
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Ausbildung |
als Vollzeitausbildung (mindestens 3 Jahre) oder als berufsbegleitende Ausbildung (mind. 5 Jahre )
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Curricularer Aufbau |
entsprechend § 8 PsychThG und KJPsychTh-APrV
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Organisation der Ausbildung |
Leitung der Akademie und Ausbildungsausschuss
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Mitarbeit Ausbildungsambulanz |
Die Ausbildungsteilnehmer können nach Bestehen der Zwischenprüfung/ Zulassung zur Praktischen Ausbildung Psychotherapien unter Supervision auf Honorarbasis in der Ausbildungsambulanz durchführen. |
Zulassungsbestimmungen |
ein im Inland abgeschlossenes Hochschulstudium im Diplom- oder Bachelor- und Masterstudiengang Psychologie unter Einschluss des Faches Klinische Psychologie oder ein im Inland abgeschlossenes Hochschulstudium im Diplom- oder Bachelor- und Masterstudiengang Pädagogik bzw. Sozialpädagogik/Soziale Arbeit oder ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik/Sozialen Arbeit |
Abschluss der Ausbildung |
Staatliche Prüfung (schriftlich und mündlich) durch die zuständige Landesbehörde in Zusammenarbeit mit der API |
Bausteine und Inhalte der Ausbildung |
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Praktische Tätigkeit |
Praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 1800 Stunden (Mindestdauer: 18 Monate), die in Abschnitten von jeweils mindestens 3 Monaten abzuleisten sind. Davon müssen mind. 1200 Stunden an einer kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung absolviert werden. 600 Stunden können auch in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, in der Praxis eines psychotherapeutisch arbeitenden Arztes mit Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychotherapie oder eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, abgeleistet werden.
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Theoretische Ausbildung |
600 Stunden Vorlesungen (höchstens 200 h), Seminare und praktische Übungen über 3 Jahre verteilt: Jährlich zehn 20-stündige Blockseminare Samstag / Sonntag
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Praktische Ausbildung |
600 Stunden psychotherapeutische Behandlung |
Supervision |
150 Stunden bei mindestens 3 verschiedenen Supervisoren. 100 Stunden als Gruppensupervision (Gruppen je 4 Teilnehmer; Supervisor wird zugewiesen) und 50 Stunden als Einzelsupervision (bei anerkannten Supervisoren)
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Selbsterfahrung |
120 Stunden Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Kontinuierliche Gruppen bei anerkannten Supervisoren (6 - 8 Blockveranstaltungen in 3 Jahren)
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Ausbildungskosten | |
Fixe Ausbildungsgebühren |
12.240 Euro (Absolventen des Schwerpunkts Klinische Psychologie der Universität Potsdam); 13.500 Euro (andere Teilnehmer): zahlbar in monatlichen Raten, beinhaltet alle Gebühren für theoretischen Unterricht, Selbsterfahrung, Gruppensupervision, Verwaltung und Organisation
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Zusätzliche Kosten |
für Ausbildungsteilnehmer, die ihre Praktische Ausbildung nicht an unserer Ausbildungsambulanz, sondern an kooperierenden Einrichtungen absolvieren, kommen Kosten für 50 Stunden Einzelsupervision hinzu.
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Mögliche Einnahmen | Die an der Ausbildungsambulanz durchgeführten psychotherapeutischen Behandlungen werden vergütet, die Ausbildungsteilnehmer können bei mindestens 600 h und maximal 800 h abrechnungsfähigen Leistungen derzeit Einnahmen zwischen etwa 21.000 und 28.000 Euro erzielen. Somit können die gesamten Ausbildungskosten refinanziert werden. |